EC-Kartenbetrug: Anwalt kontaktieren bei unbefugten Abbuchungen

Unter dem Begriff EC-Kartenbetrug werden verschiedene kriminelle Handlungen zusammengefasst, bei denen Dritte unbefugt über das Guthaben eines Bankkunden verfügen. Oft geht der Missbrauch mit einem klassischen Diebstahl der physischen Karte einher, doch die digitale Dimension nimmt stetig zu.

Als Kontoinhaber sind Sie in einem solchen Fall jedoch nicht machtlos. Das Bankrecht bietet starke Schutzmechanismen, um den entstandenen Schaden zu begrenzen und das verlorene Geld zurückzuerhalten. Wenn Sie Opfer von Kreditkartenmissbrauch oder EC-Kartenbetrug sind, sollten Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt kontaktieren, da Banken Erstattungsansprüche oft pauschal mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ablehnen und nur ein juristischer Experte die technische und rechtliche Beweislast der Gegenseite effektiv erschüttern kann.

 

Ist es strafbar, mit einer fremden Bankkarte zu bezahlen?

Ja, wer eine fremde Karte unbefugt nutzt, begeht je nach Einsatzart einen Computerbetrug (§ 263a StGB) oder einen Betrug (§ 263 StGB). Auch das bloße Behalten einer gefundenen Karte kann bereits als Unterschlagung gewertet werden. Die Polizei verfolgt solche Delikte konsequent, da der Schutz des bargeldlosen Zahlungsverkehrs von hohem öffentlichem Interesse ist.

 

Typische Szenarien für EC-Kartenbetrug – ein Anwalt kennt die Tricks

Die Täter nutzen für den EC-Kartenmissbrauch unterschiedliche Wege, um an die Daten der Bankkunden zu gelangen:

  • Skimming: An präparierten Geldautomaten lesen Kriminelle die Daten des Magnetstreifens aus und spähen über versteckte Kameras die PIN aus. Mit einer Dublette erfolgt dann die unberechtigte Abhebung.
  • Phishing und Social Engineering: Wie beim Online-Banking versuchen Betrüger auch hier, über gefälschte Nachrichten oder Anrufe sensible Daten zu erlangen. Durch gezielte Manipulation werden Opfer dazu bewegt, Sicherheitsmerkmale preiszugeben.
  • Diebstahl und Raub: Wird die Karte entwendet, versuchen Täter oft sofort, Zahlungen im Einzelhandel oder Abhebungen zu tätigen, bevor der Karteninhaber die Sperrung veranlassen kann.

 

Haftung bei EC-Kartenbetrug: Wer trägt den finanziellen Schaden?

Grundsätzlich gilt im Bankrecht, dass die Bank das Risiko für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang trägt. Gemäß § 675u BGB muss das Kreditinstitut dem Kunden den Betrag unverzüglich erstatten, wenn ein EC-Kartenbetrug vorliegt.

Kann man sein Geld zurückbekommen, wenn man mit einer Kreditkarte betrogen wurde?

Ja, das Gesetz schützt die Verbraucher. Bei einem Kreditkartenbetrug können Sie unberechtigte Abbuchungen über das sogenannte Chargeback-Verfahren reklamieren. Sofern Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, ist die Haftung bei Kreditkarten oft sogar auf maximal 50 Euro begrenzt – bei rechtzeitiger Sperrung entfällt sie meist ganz.

Die Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit des Kunden

Die Erstattungspflicht der Bank entfällt jedoch, wenn dem Kunden eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Dies ist der Hauptstreitpunkt in fast jedem Prozess um EC-Kartenbetrug. Hier ist ein Anwalt hilfreich, denn Banken argumentieren häufig, dass die PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde. Die Beweislast liegt jedoch bei der Bank. Sie muss lückenlos nachweisen, dass der Kunde seine Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt hat. Allein die Verwendung der PIN reicht oft nicht aus, da moderne Hacker-Methoden den Anschein einer autorisierten Transaktion perfekt fälschen können.

 

Was muss ich unmittelbar tun, wenn meine EC-Karte missbräuchlich verwendet wurde?

Wenn Sie Unregelmäßigkeiten auf Ihrem Konto feststellen oder Ihre Karte vermissen, ist Schnelligkeit der beste Schutz. Ein proaktives Handeln stärkt zudem Ihre rechtliche Position gegenüber der Bank.

  1. Sperren der Karte: Nutzen Sie dafür Ihre Banking-App oder rufen Sie sofort den zentralen Sperr-Notruf 116 116 an und notieren Sie sich den Zeitpunkt des Telefonats. Die Sperrung verhindert weiteren Missbrauch.
  2. Polizei informieren: Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für viele Versicherungen und rechtliche Schritte.
  3. Bank kontaktieren: Informieren Sie Ihr Institut schriftlich über den EC-Kartenbetrug und fordern Sie die Wiedergutschrift der unberechtigten Abbuchungen.
  4. Beweise sichern: Dokumentieren Sie alles – vom Diebstahlzeitpunkt bis hin zu verdächtigen SMS oder E-Mails, falls es sich um einen digitalen Fall handelt.

 

Rechtshilfe bei EC-Kartenmissbrauch: Warum ein Anwalt unverzichtbar ist

Viele Banken versuchen, ihre Kunden mit dem Hinweis auf die Nutzung der PIN abzuwimmeln. Sie behaupten pauschal, ein Betrug sei ohne das Verschulden des Kunden technisch unmöglich. In diesem Fall ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Aschaffenburg entscheidend.

Ein versierter Anwalt prüft, ob die Bank alle Sicherheitsvorkehrungen gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 eingehalten hat. Oft zeigen sich Lücken in den Überwachungssystemen der Institute, die untypische Transaktionen hätten erkennen müssen. Besonders beim Kreditkartenbetrug im Ausland oder bei extrem hohen Summen greifen Überwachungspflichten der Banken, deren Verletzung die Haftung des Kunden ausschließen kann.

Zudem kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse über die Vorgehensweise der Täter sind oft das Zünglein an der Waage, um die Argumentation der Bank zur groben Fahrlässigkeit zu entkräften.

Ob es um eine manipulierte Kreditkarte, den klassischen Taschendiebstahl oder hochkomplexes Skimming geht: Wir vertreten Opfer von Finanzkriminalität. Als Kanzlei mit Fokus auf das Bankrecht wissen wir, wie Institute argumentieren und wie wir Ihre Rechte als Karteninhaber effektiv durchsetzen.

Warten Sie nicht, bis die Fristen für einen Widerruf der Zahlungen verstrichen sind. Ein früher Rat durch einen spezialisierten Rechtsanwalt spart oft nicht nur Nerven, sondern sichert die Rückzahlung Ihres Geldes.

EC-Kartenbetrug: Anwalt Achim Strauch berät in Aschaffenburg

Haben Sie Fragen zum Thema Kreditkartenmissbrauch oder EC-Kartenbetrug? Anwalt Achim Strauch ist für Sie da. Er unterstützt Sie dabei, den Schaden zu minimieren und Ihr Recht gegenüber der Bank durchzusetzen. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

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