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Bürgschaften – Ihr Anwalt kennt alle Pflichten und Risiken

Bürgschaften sind ein fester Bestandteil vieler finanzieller und geschäftlicher Vereinbarungen. Ob zur Absicherung eines Kredits, bei Bauprojekten oder im internationalen Handel – sie schaffen Vertrauen zwischen Gläubiger und Schuldner, indem eine dritte Partei die Verantwortung für die Zahlung übernimmt. Ihre rechtliche Tragweite wird jedoch häufig unterschätzt, insbesondere wenn Vertragsklauseln unklar formuliert oder Haftungsumfänge weit gefasst sind.

Was sind Bürgschaften und wozu dienen sie?

Als erfahrener Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Aschaffenburg kann Achim Strauch Sie unterstützen, Bürgschaften rechtlich zu prüfen. Ein Anwalt kann Risiken einschätzen und im Streitfall Ihre Interessen gegenüber Banken oder Gläubigern konsequent vertreten.

Bürgschaften gehören zu den zentralen Instrumenten des modernen Finanzwesens. Sie sichern die Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger ab, indem eine dritte Person – der Bürge – für die Zahlung einsteht, falls der eigentliche Schuldner nicht leisten kann. Rechtlich sind Bürgschaften in den §§ 765 ff. BGB geregelt.

In der Praxis dienen sie häufig als Finanzierungsinstrument, etwa bei der Vergabe von Krediten, im Handelsverkehr oder bei langfristigen Vertragsbeziehungen. Durch das Zahlungsversprechen des Bürgen gewinnt der Gläubiger zusätzliche Sicherheit, während sich die Kreditwürdigkeit des Schuldners verbessert.

Gerade weil Bürgschaften finanzielle Verpflichtungen in erheblichem Umfang begründen, sollten sie vor Unterzeichnung stets rechtlich geprüft werden. Ein mit Bürgschaften vertrauter Anwalt unterstützt dabei, Risiken zu erkennen und die Tragweite der Verpflichtung realistisch einzuschätzen.

 

Arten und Anwendungsbereiche von Bürgschaften

Bürgschaften treten in unterschiedlichen Formen auf, die sich in Haftungsumfang und Auslösungsmechanismus unterscheiden:

  • selbstschuldnerische Bürgschaft – die Bank oder der Gläubiger kann direkt, unmittelbar und sofort den Bürgen in Anspruch nehmen, ohne den Schuldner zuerst verklagen zu müssen, da der Bürge auf die sog. „Einrede der Vorausklage“ verzichtet.
  • Ausfallbürgschaft – greift erst, wenn der Hauptschuldner tatsächlich nicht mehr zahlen kann.
  • Bürgschaft auf erstes Anfordern – der Bürge muss unmittelbar leisten und kann erst danach prüfen, ob die Forderung berechtigt war.
  • Globalbürgschaft – erstreckt sich auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen eines Schuldners.
  • Aval – eine besondere Form der Bankbürgschaft, bei der die Bank als Bürge gegenüber einem Dritten einsteht.

 

Rechtliche Grundlagen und Pflichten des Bürgen

Eine Bürgschaft entsteht durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger. Nach § 766 BGB ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben – mündliche Zusagen oder formlose Erklärungen sind rechtlich unwirksam. Mit Unterzeichnung verpflichtet sich der Bürge, für die fremde Schuld einzustehen – eine weitreichende Haftung, die im Extremfall das gesamte Privatvermögen betreffen kann.

Besondere Vorsicht ist bei familiären Bürgschaften geboten: Sind sie wirtschaftlich überfordernd oder ohne eigenes Interesse an der Hauptschuld eingegangen, können sie wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) unwirksam sein. Auch Übersicherungen – also übermäßig hohe Bürgschaftsbeträge im Verhältnis zur Hauptschuld – können rechtlich problematisch sein.

Bürgen sollten sich niemals unter Zeitdruck oder aus moralischer Verpflichtung zur Unterschrift drängen lassen. Eine einmal übernommene Bürgschaft lässt sich nur schwer widerrufen oder kündigen. Hier zeigt sich die Bedeutung anwaltlicher Beratung als Teil eines wirksamen Risikomanagements.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten des Bürgen

Eine Bürgschaft entsteht durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger. Nach § 766 BGB ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben – mündliche Zusagen oder formlose Erklärungen sind rechtlich unwirksam. Mit Unterzeichnung verpflichtet sich der Bürge, für die fremde Schuld einzustehen – eine weitreichende Haftung, die im Extremfall das gesamte Privatvermögen betreffen kann.

Besondere Vorsicht ist bei familiären Bürgschaften geboten: Sind sie wirtschaftlich überfordernd oder ohne eigenes Interesse an der Hauptschuld eingegangen, können sie wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) unwirksam sein. Auch Übersicherungen – also übermäßig hohe Bürgschaftsbeträge im Verhältnis zur Hauptschuld – können rechtlich problematisch sein.

Bürgen sollten sich niemals unter Zeitdruck oder aus moralischer Verpflichtung zur Unterschrift drängen lassen. Eine einmal übernommene Bürgschaft lässt sich nur schwer widerrufen oder kündigen. Hier zeigt sich die Bedeutung anwaltlicher Beratung als Teil eines wirksamen Risikomanagements.

 

Wie bürge ich für jemanden?

Wer für eine andere Person oder ein Unternehmen bürgen möchte, muss einen schriftlichen Bürgschaftsvertrag abschließen.

Der Ablauf einer Bürgschaft ist wie folgt:

  1. Anfrage durch die Bank oder den Gläubiger: Eine Bürgschaft wird meist im Rahmen einer Kreditvergabe verlangt, wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht. Die Bank stellt dem potenziellen Bürgen entsprechende Unterlagen bereit.
  2. Prüfung des Bürgschaftsvertrags: Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie den Vertrag genau prüfen – insbesondere die Höhe, Dauer und Art der Bürgschaft. Diese Angaben bestimmen, in welchem Umfang Sie haften.
  3. Unterschrift: Mit Ihrer Unterschrift geben Sie ein rechtlich verbindliches Zahlungsversprechen ab. Sie verpflichten sich, im Ernstfall für die Schulden des Hauptschuldners einzustehen.
  4. Risiken und Pflichten: Der Bürge haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, kann die Bank direkt auf den Bürgen zugreifen. Daher sollte vor jeder Bürgschaft geprüft werden, ob die Verpflichtung wirtschaftlich tragbar ist.

 

Wie ein Rechtsanwalt bei Bürgschaften unterstützen kann

Als Fachanwalt für Bankrecht oder Kapitalmarktrecht kann Achim Strauch in allen Phasen einer Bürgschaft beratend oder vertretend tätig werden.

  • Vor Vertragsabschluss: Prüfung der Vertragsunterlagen, Einschätzung der Risiken und Hinweise auf mögliche Alternativen.
  • Während der Laufzeit: Überwachung von Fristen und Verpflichtungen, Bewertung von Änderungen in den Kreditbedingungen.
  • Im Streitfall: Abwehr unberechtigter Zahlungsforderungen, Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen oder Anfechtung sittenwidriger Bürgschaften.
  • In Verhandlungen: Unterstützung bei Gesprächen mit Banken oder Gläubigern über Reduzierung oder Ablösung bestehender Verpflichtungen.

Im Unternehmenskontext oder im Auslandsgeschäft kommt es häufig zu komplexen Bürgschaften – dann ist die Expertise eines Anwalts entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren und rechtliche Fehler zu vermeiden.

Rechtssichere Bürgschaften: Jetzt Anwalt konsultieren!

Bürgschaften bieten Sicherheit für Gläubiger, können aber für Bürgen schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft, die eigenen Rechte zu wahren, Verträge zu überprüfen und im Streitfall wirksam zu reagieren. So lässt sich verhindern, dass aus einer gut gemeinten Unterstützung eine dauerhafte finanzielle Verpflichtung wird.

Wer sich frühzeitig beraten lässt, schützt nicht nur seine wirtschaftliche Handlungsfreiheit, sondern sorgt auch für langfristige Rechtssicherheit im Umgang mit Bürgschaften und anderen Finanzierungsinstrumenten.

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